Gesetze

Das Transportrecht ist kein einfaches Thema und die Gerichte sind ständig mit der Materie befasst, die Vielfalt der Gesetze und Bedingungen unter Berücksichtigung der verschiedensten Verkehrsträger für alle in einer Transportkette verwickelten Unternehmen zu regeln.
Wir möchten Ihnen daher einen kleinen Überblick über einige der wichtigsten Gesetze im Transportrecht geben. (Änderungen und Irrtümer vorbehalten).
Jeder Verkehrsträger (über Luft, Wasser, Schiene, Straße) hatte bis zur Verabschiedung des Transportreformgesetzes am 25.09.1998 durch den deutschen Gesetzgeber seine eigenen Haftungsregelungen und Bedingungen.
Trotzdem ist es nahezu unmöglich mit einem Gesetz alle Transportverträge spezifisch genau zu regeln, zumal die verschiedensten Verkehrsträger zum Einsatz kommen können, wie z.B. ein Transport per LKW (Straße), der über die Bahn (Schiene) zu einem Hafen verbracht wird, um dort auf ein Ro/Ro-Schiff zum Bestimmungsland verschifft zu werden (Wasser).
Naturgemäß soll durch alle Gesetze und Bedingungen das Thema der jeweiligen Haftung bei eventuellen Schäden, Verlusten etc. geregelt werden.

Auf unserer Homepage können Sie einige Stichpunkte zu diversen Transportgesetzen und Bedingungen nachlesen. U.a. haben wir z.B. die Bedingungen der ADSp komplett für Sie eingestellt. Bei Bedarf stellen wir Ihnen selbstverständlich auf Ihre spezielle Nachfrage hin auch komplette Bestimmungen separat zur Verfügung.

Nachfolgend einige der wichtigsten Gesetze und Bestimmungen in ihrer Bedeutung :

 

CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr)
Im Original spricht man CMR = <<Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route>> also Straßentransporte. 27 Staaten sind diesem zwischenstaatlichen Abkommen angeschlossen bzw. beigetreten und somit auch das wichtigste Gesetz im Transportgewerbe.

 

GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz)
Für die Einhaltung aller Gesetze und Bestimmungen auf der Straße für Fahrzeughalter und –Lenker ist u.a. die BAG (Bundesamt für Güterverkehr) zuständig. Im GüKG werden genau alle Einzelheiten und Vorschriften für den Transport von Gütern, welche geschäftsmäßig oder entgeldlich befördert werden mit Kraftfahrzeugen über 3,5 tons zulässigem Gesamtgewicht, d.h. zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer des Transportes nicht wesentlich von Bedeutung.

 

HGB (Handelsgesetzbuch)
U.a. von § 407 bis § 466 des HGB werden Transportgeschäfte, sprich Rechte und Pflichten zwischen den transportbeteiligten Auftraggebern und Auftragnehmern geregelt. Die CMR-Bestimmungen sind jedoch dem HGB im internationalen Straßengütertransport vorrangig, wobei im nationalen Verkehr das HGB wiederum als Rechtsgrundlage dient.
 

ADSp (Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen)
Die Bedingungen der ADSp werden von Verbänden der Spediteure und Verlader getroffen, also ein „ beidseitiges Übereinkommen.“ Die ADSp dient den Spediteuren als Geschäftsbedingung, jeweils der neuesten Fassung und werden auch als Grundlage von den Versicherern und Gerichten als bereits fertige Vertragsentwürfe betrachtet und für Urteilsfindungen herangezogen.
Es handelt sich bei der ADSp um die wichtigsten Bestimmungen des Spediteurs. 94% aller Spediteure arbeiten auf dieser Grundlage, sowie 84% aller Verlader gehen davon aus, dass die ADSp beim Transportvertrag Gültigkeit hat. (Angaben lt. DIHT v. 1999).
 

VBGL (Vertragsbedingungen für den Güterverkehrs-und Logistikunternehmer)
Empfehlung des BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik ) an alle Mitgliedsunternehmen. Hauptsächlich von Interesse der beteiligten Frachtführer und Auftraggeber. VBGL muss jedoch ausdrücklich vorher vereinbart werden, da eine Wirksamkeit sonst nicht eintreten kann.

 

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